Wichtige Informationen zum Trainingsbetrieb +++Update+++

Erfreuliche Nachricht: Weil das Infektionsgeschehen solide rückläufig ist, ist nun die Rückkehr in den Trainingsbetrieb zu fast normalen Bedingungen in Sachsen-Anhalt wieder möglich. Ab 02.06.2021 entfällt laut der Änderung der 13. Eindämmungsverordnung auch die Testpflicht für die Trainer. Dies gilt solange in Halle eine 7-Tage Inzidenz von unter 35 vorliegt und das an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen. Dies wäre in Halle am 03.06.2021 der Fall. Die Stadt Halle (Saale) infomiert auch nochmal separat über Ihre Homepage darüber: www.halle.de.

Demzufolge wieder erlaubt:
– Traingsbetrieb für alle Altersklassen bis 25 Personen einschließlich Trainer
– interne Testspiele unter Beachtung der erlaubten Personenanzahl (25 einschließlich Trainer)

Noch immer gilt aber:
– Testpflicht für alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen       ENTFÄLLT
– Kontaktnachverfolung
– Keine Zuschauer !!! (Auch wenn derzeit oft Berichtet wird, bezieht sich die Zulassung von Zuschauern (100) auf folgende Bereiche, laut 13. Eindämmungsverordnung: Sportbetrieb von Berufssportlern, Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes oder einem Landeskader eines Landesfachverbandes des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. angehören sowie Schüler der Eliteschulen des Sports)
– AHA Regeln außerhalb des Trainingsplatzes

Der SFV Halle hat umgehend das vereinsübergreifende Hygienekonzept erneut angepasst. „Wir freuen uns, dass wir damit wieder sehr viel authentischer unseren Sport ausüben dürfen“, sagt Präsident Thomas Paris. „Die weiterhin gültigen angepassten Rahmenbedingungen bitten wir unbedingt zu berücksichtigen.“

Des Weiteren empfehlen wir die Nutzung der Luca App zur digitalen Kontaktnachverfolgung.

hier geht es zum Bericht und zum Hygienekonzept *** UPDATE*** Sinkende Inzidenzzahlen: Fußballtraining wieder möglich – SFV Halle (Saale) (sfv-halle.de)

Update

So greifen ab Mittwoch, 02.06.2021, folgende Änderungen für den Amateursport bei einer Inzidenz ab 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen:

  • Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports ist in geschlossenen Räumen ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet, wobei die Anzahl der Personen auf 1 Person je 20 angefangene Quadratmeter zu begrenzen ist.
    Ein negativer Corona-Test, der nicht älter ist als 24 Stunden und eine Anwesenheitsnachverfolgung aller teilnehmenden Personen ist hierfür Voraussetzung.
  • Der organisierte Sportbetrieb außerhalb des Trainingsbetriebs ist im Freien als Kontaktsport mit höchstens 30 Personen und kontaktfrei mit höchstens 200 Personen gestattet.
  • Die Testpflicht für Trainer*innen im Rahmen des Trainingsbetriebes im Freien entfällt unabhängig von der Inzidenz.

Außerdem hat das Ministerium für Inneres des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt, dass unter folgenden Bedingungen auch wieder Freundschaftsspiele durchführbar sind:

  • An fünf aufeinander folgenden Werktagen ist die Inzidenz unter 35 und dieser Fakt muss vom zuständigen Landkreis oder der zuständigen Stadt bekanntgegeben bzw. veröffentlicht werden (Homepage etc.).
  • Maximal 30 Personen nehmen am Spiel teil (inklusive Trainer, Betreuer, Auswechselspieler und Schiedsrichter).
  • Alle am Spiel beteiligten Personen weisen einen negativen Corona-Test vor, der nicht älter als 24 Stunden ist und es ist für alle teilnehmenden Personen ein Anwesenheitsnachweis zu führen.

Weiterhin gilt für jegliche Art von Trainings- und Spielbetrieb:

  • Die Nutzung der Sportanlage muss durch den Betreiber freigegeben werden.
  • Es ist die Führung eines Anwesenheitsnachweises durch Trainer*innen oder andere Verantwortliche erforderlich.
  • Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.

Anmerkung: Zuschauer sind nur bei professionell organisierten Sportveranstaltungen zugelassen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung Profisportler*innen bzw. Berufssportler*innen sind.

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