Update FSA: Infos zum Amateursport des Landes Sachsen-Anhalt

FSA informiert bezüglich des Amateursports laut zehnter Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Das gilt aktuell für den Amateurfußball in Sachsen-Anhalt
“Die zehnte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen Anhalt erläutert die Bedingungen für einen Trainingsbetrieb im Amateursport ab 08.03.2021 wie folgt:

Paragraf 8 der zehnten Eindämmungsverodnung des Landes Sachsen-Anhalt Punkt 4 und 5:

Erlaubt ist der “Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Freien in Gruppen bis höchstens 20 Personen, einschließlich des Trainers”.
Außerdem gestattet ist der “Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Erwachsenen im Freien in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen, einschließlich des Trainers.”
Dies gilt jedoch NICHT für den Amateurfußball. Beim Fußballsport handelt es sich laut Festlegung und Aussage der Landesregierung um eine Kontaktsportart.

Somit darf im Amateurfußball weiterhin nicht trainiert werden. In den nächsten Tagen wird die Landeregierung eine Erklärung/Präzisierung zur zehnten Eindämmungsverordnung veröffentlichen.
Der FSA hofft, dass so wie im Land Brandenburg der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche ermöglicht wird.”